KOMFORTABLE 2-ZIMMER-WOHNUNG FÜR 6 PERSONEN IM NEUEN HEVENIA POGORZELICA RESORT, SEHR NAH AM STRAND UND MEER. 30 M2 TERRASSE
Das präsentierte Apartment im neuen HEVENIA Pogorzelica Resort ist ein Zweizimmer-Apartment für 6 Personen mit großer Terrasse. Die Wohnung verfügt über ein Wohnzimmer mit Küchenzeile, ein separates Schlafzimmer und ein Badezimmer. Im Schlafzimmer befindet sich neben einem bequemen Queen-Size-Bett ein Arbeitsbereich: Schreibtisch, Monitor, Tastatur, Maus, Dockingstation. Das Apartment ist bis ins kleinste Detail eingerichtet und bietet außergewöhnlichen Komfort zum Entspannen. Ideal für Familien mit Kindern oder Freundesgruppen. Es bietet auch perfekte Bedingungen für das Homeoffice. Die voll ausgestattete Küchenzeile ermöglicht die bequeme Zubereitung von Mahlzeiten. Gebäude mit Aufzug und einer sonnigen Terrasse auf dem Dach. Erste Reihe der Bebauung direkt am Strand.
Das Hevenia Pogorzelica Resort ist ein einzigartiger Ort an der polnischen Ostseeküste. Pogorzelica ist ein äußerst charmantes, ruhiges und bewaldetes Städtchen. Der perfekte Ort für Familienurlaub mit einem schönen Sandstrand, vielen Rad- und Wanderwegen, einer Schmalspurbahn und vielen weiteren ganzjährigen Attraktionen.
Das Hevenia Pogorzelica Resort ist ein Juwel unter den Erholungseinrichtungen der Region. Direkt am Strand gelegen, bietet es seinen Gästen extrem komfortable und schön eingerichtete Apartments. Jedes Apartment verfügt über eine voll ausgestattete, funktionale Küchenzeile, zentrale Klimaanlage, großzügige Terrassen, ein eigenes Badezimmer und einen Parkplatz auf einem bewachten Parkplatz.
WICHTIGE INFORMATION: Das Hevenia Resort ist eine neue Anlage und die darin befindlichen Apartments sind Privatbesitz. Es werden Renovierungs- und Fertigstellungsarbeiten durchgeführt, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat und die den Komfort des Aufenthalts beeinträchtigen können. Der Betreiber wird nicht darüber informiert, welche Apartments wann renoviert werden. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten, jedoch können Beschwerden aus diesem Grund nicht als Grundlage für eine Rückerstattung der Aufenthaltskosten dienen.